Bürgerbrief des Verbandsgemeindebürgermeisters

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die gegenwärtige Krise – durch das Coronavirus ausgelöst – ist ein dramatischer Einschnitt in unser privates und gesellschaftliches Leben, den sich vor ein paar Wochen kaum jemand hätte vorstellen können. Es sind Maßnahmen erforderlich geworden, von denen mittlerweile jeder betroffen ist. Jeder von uns muss seinen Alltag neu organisieren, manch einer kommt dabei an seine Grenzen, ja es sind auf Grund der wirtschaftlichen Einschnitte sogar Existenzen bedroht. Was für uns bisher als normal und selbstverständlich schien, gilt nicht mehr in jedem Fall. Wir Menschen reagieren darauf zum Teil sehr unterschiedlich, sind teilweise mehr oder weniger verängstigt und verunsichert.

Und weil wir sicherheitshalber auf Abstand gehen müssen, ist es nötiger denn je, andere Formen der Kommunikation und des Umgangs miteinander zu suchen und zu pflegen. Hier sind wir alle gefordert wie nie zuvor. Um unseren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden, möchte ich zu Besonnenheit und Solidarität aufrufen. Jeder von uns kann dazu beitragen, den Zeitraum der Coronakrise so verträglich wie möglich zu gestalten. So wie Sie in Ihrem privaten Resonanzraum die Herausforderungen annehmen und gestalten, sind auch die Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung bemüht, auf die veränderten Verhältnisse und Aufgabenstellungen zu reagieren. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene wurden in den vergangenen Tagen unglaublich viele Maßnahmen beschlossen, die uns den Weg durch und aus der Krise erleichtern sollen und erleichtern können. Die Wirkung der Hilfsprogramme für den Einzelnen, die Familie oder das Unternehmen sind heute noch nicht abzuschätzen. Die Art und Weise des Zustandekommens stimmen mich persönlich aber recht optimistisch hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit der oftmals zu Unrecht gescholtenen politischen Entscheidungsträger. Für den Wirkungskreis der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra möchte ich Ihnen versichern, dass die Bürgermeister der acht Mitgliedsgemeinden und ich als Verbandsgemeindebürgermeister ständig bemüht sind, auf veränderte Situationen zu reagieren und im Bereich unserer Zuständigkeit zum Wohle unserer Bürger zu handeln. Folgend möchte ich über einige wichtige Festlegungen informieren:

  1. Ausgangsbeschränkungen – Jeder ist angehalten, physische und soziale Kontakte zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ausgenommen davon sind Berufliche Tätigkeit, Lieferverkehre, Umzüge, medizinische Versorgungsleistungen, Versorgungsgänge für Gegenstände des täglichen Bedarfs, Besuche im engeren Familienkreis, Sport und Bewegung an frischer Luft (ausschließlich allein) und Handlungen zur Versorgung.
  2. Gaststätten – im Sinne des Gaststättengesetzes sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Ausgenommen ist die Belieferung und der Außer – Haus Verkauf.
  3. Verwaltungsamt – Um den Publikumsverkehr auf ein Mindestmaß zu beschränken, haben wir Festlegungen getroffen, das im Gebäude vorhandene Personal zu reduzieren ohne dabei die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung zu gefährden. Die Fachdienste sind angehalten die einzelnen Arbeitsbereiche im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten zu besetzen und eine angemessene Betriebsfähigkeit zu gewährleisten. Dort wo es arbeitsspezifisch und arbeitstechnisch möglich ist haben wir die Möglichkeit der Heimarbeit eingeräumt. Dennoch haben wir die Bitte an die Bürgerinnen und Bürger nur bei dringlichen Anliegen den persönlichen Kontakt mit den Mitarbeitern der Verwaltung zu suchen. Vornehmlich sollte das Angebot der telefonischen Kontaktaufnahme, bzw. die Möglichkeit der elektronischen Anfrage genutzt werden.
  4. Elternbeiträge für die Benutzung der Kindereinrichtungen (Tagesstätten und Hort) in unserer Verbandsgemeinde wurden für den Monat April erst einmal ausgesetzt. Diese Entscheidung wurde auf Grundlage einer seit der Schließung der Kitas länger anhaltenden Diskussion zur Berechtigung der Beiträge getroffen. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden waren in diese Entscheidung ebenso eingebunden, wie die Fraktionen des Verbandsgemeinderates. Grundlage für die Entscheidung waren auch die Anfragen und Anträge der politischen Entscheidungsträger in mündlicher und schriftlicher Form. Mittlerweile hat sich auch die erhoffte Übernahme des Kostendefizites durch das Land Sachsen-Anhalt bestätigt. Diese Entscheidung war nur folgerichtig, weil der Inhalt der Betreuungsverträge eine finanzielle Leistung des Elternbeitrages abverlangt und als Gegenleistung die Betreuung des Kindes garantiert. Im gegebenen Fall kann oder darf die Betreuungsleistung nicht erfolgen. Dementsprechend war es schwer vermittelbar, warum auf der anderen Seite Elternbeiträge gezahlt werden müssen. Durch die Aufweichung der Regularien zur Notbetreuung hoffen wir, dass alle Eltern für die nahe Zukunft eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben.
  5. Einhaltung der Vorschriften / Kontrollfunktion – Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde ist in Zusammenarbeit mit den Regionalbereichsbeamten angehalten eine entsprechende Kontrollfunktion auszuüben. Dies wird sich durch zunehmende Präsenz o.g. Funktionsträger auch in den Abendstunden und am Wochenende bemerkbar machen. Ich habe die Hoffnung, dass die Einwohner im Bereich unserer Verbandsgemeinde großes Verständnis für die momentane Situation und die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen haben und appelliere hier noch einmal an die Vernunft jedes Einzelnen.

Für die kommenden Tage und Wochen wünsche ich Ihnen persönlich alles Gute, halten Sie sich bitte an die vorgegeben Verhaltensregeln und tragen mit dazu bei, dass sich der noch nicht abzuschätzende Zeitraum der Einschränkungen für uns alle erträglich gestaltet und bald wieder ein normales Miteinander möglich ist. Bis dahin wünsche ich Ihnen allen viel Gesundheit.

Norbert Born – Verbandsgemeindebürgermeister

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